Bei der Versorgung mit Elektrizität geht es nicht darum, die Bevölkerung kostengünstig und stabil mit Energie zu versorgen. Die Möglichkeiten ergeben sich aus den zur Verfügung stehenden Technologien und der darauf basierende Technik, nicht aus Rezepten der Vergangenheit oder Träumen irgendwelcher Stolz- und Parzellenkasper. Energie kostet immer, egal woher sie kommt. Energieeinsatz hat immer Einfluss auf die Umwelt. Energieabsatz schafft die eigene Infrastruktur und schafft eigene Abhängigkeiten.
Bevor hier jetzt auf dumme Gedanken kommt und den Rubel rollend sieht: Ich muss in Gesetztestexte einsteigen, um das Geschäftsmodell der Elektrizitätswirtschaft und damit verbunden der Gasversorgung, daraus aufzubauen. Es handelt sich nicht um eine juristische Expertiese, zum einen weil ich kein Jurist bin, zum anderen weil dieses nicht mein Ziel ist.

Elektrizität ist ein besonderer Stoff mit seinen eigenen Eigenschaften, sowohl aus physikalischer Sicht als auch aus Sicht Handel. Eines war von Anbeginn der gewerblichen Versorgung an üblich: Die relativ direkte Verbindung von Versorger und Kunde ohne zwischengeschalteten Handel.
Das derzeitige Geschäftsmodell der Branche und damit die Gesetzgebung ist nicht aus dem Nichts entstanden, sondern ist im Vorfeld intensiv diskutiert worden. Kernfrage: Wie kann auf der einen Seite ein Wettbewerb auf dem Markt entstehen, auf der anderen Seite aber nur ein physisches Verteilungssystem beibehalten werden.
Links
- Richtlinie (EU) 2019/944 des europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juni 2019 mit gemeinsamen Vorschriften für den Elektrizitätsbinnenmarkt
- Richtlinie 2003/54/EG des Europäischen Parlaments und des Rates ber gemeinsame Vorschriften für den Elektrizitätsbinnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 96/92/EG
- Verordnung (EU) 2019/943 des europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juni 2019 über den Elektrizitätsbinnenmarkt
- Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)
- Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2021)
- Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz – KWKG 2023)
- Gesetz über die friedliche Verwendung der Kernenergie und den Schutz gegen ihre Gefahren (Atomgesetz)
- Gesetz zum Ausbau von Energieleitungen (Energieleitungsausbaugesetz – EnLAG)
- Messstellenbetriebsgesetz (MsbG)