
Ein etwas persönlicher Rückblick aus dem Gedächtnis: Ich bin seit 1977 irgendwie in der Branche unterwegs, eine Zeit, in der sich viel getan hat. Als ich damals anfing, waren Elektrizitätswerke Versorger mit integrierten Funktionen, es waren Beschaffung, Verteilung, Netzbetrieb, Messung unter einem Dach vereint. Übergreifende Netze befanden sich innerhalb dieser Unternehmensstrukturen.
Die Branche war damals als Gebietsmonopol gesetzlich organisiert, entsprechend bestand eine 1 zu 1 – Beziehung zwischen Versorger und Verbraucher. Als ich in der Branche anfing, wurden (zumindest im meinem damaligen Umfeld) die Verbraucher auch noch als Abnehmer bezeichnet und auch als solche behandelt. Der Wohnort bestimmte den Versorger. Der Versorger war zum Anschluss verpflichtet.
Die Preise für den Strom wurde aufgrund der Kosten für die Versorgung kalkuliert und wurde von der Aufsichtsbehörde geprüft. Darüber hinaus konnte nur ein begrenzter Unternehmensgewinn eingerechnet werden. Später wurde noch von politischer Seite ein überregionales Benchmarking unter den Versorgern eingeführt. Kern war: Ein Wettbewerb fand nicht statt.
Es war insgesamt eine sehr ruhige Zeit, ruhig genug um nebenbei Abitur nachzuholen und zu studieren.
Deregulierung des Strommarktes
Mitte der 1990er kam der Grundgedanken aus, die eher biedere Versorgungsbranche zu liberalisieren, aus der Versorgung einen Marktplatz zu machen. Im Rahmen dieser politischen Vorgabe hat es innerhalb der Branche eine darüber Diskussion gegeben, wie dieses umgesetzt werden könnte. Selbst habe ich an dieser Diskussion mehr oder weniger als Beobachter aus meiner damaligen Funktion als Controller teilgenommen. In Erinnerung habe ich noch mehrere Tagungen in Bonn, Köln und Frankfurt teilgenommen. So wie ich das in der Erinnerung habe, stellte sich eine der Kernforderungen recht schnell heraus: Es sollte aus Kostengründen nur ein Netz in der öffentlichen Versorgung existieren.
| Integriertes Modell | Common Carrier Modell | |
|---|---|---|
| Wettbewerbsform | Gebietsmonopole für Erzeugung und Netze | Freie Strommärkte Netznutzungsrecht |
| Monopole | Vollständig | Netz Regulierung |
| Regulierung | Endpreis Rendite | Netznutzung Systembetrieb |
| Langfristige Koordination Erzeugung | Versorger | Marktteilnehmer |
| Langfristige Koordination Netze | Versorger | Gesetzliche Ausbaupflicht der Netzbetreiber |
| Kurzfristige Koordination Erzeugung | Versorger | Strommärkte |
| Kurzfristige Koordination Netz | Versorger |
Die Diskussion fand damals ohne die vielen Internetexperten und „Thinktanks“ statt, die heute versuchen jede öffentliche Diskussion zu verwässern und in eine gewünschte Richtung zu lenken.
Es wurde die Funktionalität in einzelen Aufgaben zerlegt und diese in ein Geschäftsmodell zusammengefasst, das aus einzelnen Pflichtenheften (Rollen), Objekten und Zuständigkeitsgebieten bestand. Dieses Geschäftsmodell war die Grundlage für die Branchenvorgaben.