Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes in 2005
Vorausgegangen ist eine Diskussion über Durchführung
Kernelemente:
- Die Beschaffung der Strommengen geschieht nicht mehr zentral durch einen Versorger mit Gebietsmonopol sondern geschieht dezentral durch den Lieferer. Der Lieferer ist frei in seiner Tätigkeit. Er kann seinen Bedarf sowohl über eigene oder vertraglich gebundene Erzeugungsanlagen als auch durch zukauf decken. Die Beschaffung geschieht duch Fahrpläne, die auf einem Estimate der benötigten Mengen beruhen.
- Für die Abwicklung der Elektriziäts- und Gasversorgung sind funktionale Rollen geschaffen worden, deren Pflichtenhefte nicht geteilt werden können. Die Zuständigkeit von Regelungen kann auf Gebiete und Objekte eingeschänkt werden. Kernelement dieser Elemente sind die Netz- und Messstellenbetreiber.